Informationstechnologierecht?!
Das Fachgebiet Informationstechnologierecht umfasst:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung
individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von
Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer
Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-
Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
(Aufzählung nach dem Curriculum des § 14k der Fachanwaltsordnung)