Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Bonner Anwaltverein

Herzlich Willkommen bei der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Bonner Anwaltverein


Informationstechnologierecht?!

Das Fachgebiet Informationstechnologierecht umfasst:
  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e- Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
(Aufzählung nach dem Curriculum des § 14k der Fachanwaltsordnung)