Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Bonner AnwaltVerein: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich des IT-Rechts und in den angrenzenden Rechtsbereichen. Förderung der Kommunikation und Fortbildung einschlägig tätiger Kolleginnen und Kollegen. Ansprechpartner für Bürger, Wirtschaft, Institutionen und Verbände sowie Medien. Vertragsrecht der Informationstechnologien // Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs // Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Kennzeichenrecht, Domainrecht // Datenschutzrecht und Recht der Sicherheit der Informationstechnologien // Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, Recht der Telekommunikation // Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, e-Government), Kartellrecht u.v.m.
KI-Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht - ein Aufriss
Eine Teilnahmebescheinigung i. S. d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 1,5 Stunden
Termin | 09.10.2024, 19:00 - 20:30 Uhr |
Ort | Bonner THV, Christian-Miesen-Straße 1, 53129 Bonn |
ReferentInnen | Maximilian Brenner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht, Bonn |
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Telekommunikationsrechtlicher Verbraucherschutz nach der TKG-Novelle 2021 (Online-Seminar)
Eine Teilnahmebescheinigung i. S. d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,5 Stunden
Termin | 18.05.2022, 14:00 - 16:00 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Referenten | Andreas Neumann, Rechtsanwalt, Bonn |
Link | Anmeldung und weitere Informationen |
Aktuelle Entwicklungen im Marketing- und Verbraucherschutzrecht (Online-Seminar)
Eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,5 Stunden
Termin | 09.03.2022, 16:00 - 18:30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Referenten | Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt, Köln |
Link | Anmeldung und weitere Informationen |
BGH, Urteil vom 12.06.2025 - III ZR 109/24
Finanzielle Fitness - Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum (persönlichen) Anwendungsbereich des Fernunterrichtsgesetztes
Dokument | MIR 2025, Dok. 051 |
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Bundesgerichtshof
Mehr als 'nen EUR ist keine geringwertige Kleinigkeit - Die Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als EUR 1,00 beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
Dokument | MIR 2025, Dok. 050, Rz. 1 |
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sparpreis nur mit E-Mail oder Handynummer? - Die zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb auch am Schalter ist rechtswidrig
Dokument | MIR 2025, Dok. 049, Rz. 1 |
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