Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Bonner AnwaltVerein: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich des IT-Rechts und in den angrenzenden Rechtsbereichen. Förderung der Kommunikation und Fortbildung einschlägig tätiger Kolleginnen und Kollegen. Ansprechpartner für Bürger, Wirtschaft, Institutionen und Verbände sowie Medien. Vertragsrecht der Informationstechnologien // Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs // Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Kennzeichenrecht, Domainrecht // Datenschutzrecht und Recht der Sicherheit der Informationstechnologien // Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, Recht der Telekommunikation // Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, e-Government), Kartellrecht u.v.m.
Telekommunikationsrechtlicher Verbraucherschutz nach der TKG-Novelle 2021 (Online-Seminar)
Eine Teilnahmebescheinigung i. S. d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,5 Stunden
Termin | 18.05.2022, 14:00 - 16:00 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Referenten | Andreas Neumann, Rechtsanwalt, Bonn |
Link | Anmeldung und weitere Informationen |
Aktuelle Entwicklungen im Marketing- und Verbraucherschutzrecht (Online-Seminar)
Eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,5 Stunden
Termin | 09.03.2022, 16:00 - 18:30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Referenten | Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt, Köln |
Link | Anmeldung und weitere Informationen |
Das neue digitale Vertragsrecht (Online-Seminar)
Eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO zur Vorlage bei der RAK wird erteilt: 2,5 Stunden
Termin | 16.02.2022, 14:00 - 16:30 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Referenten | Dr. Anna K. Bernzen, Universität Bonn |
Link | Anmeldung und weitere Informationen |
OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2022 - 6 U 220/21
Royal Donuts - Geht ein Urheber nur gegen einen Franchisenehmer, nicht aber gegen den Franchisegeber (Quelle der Verletzungshandlung) im Rahmen des Eilrechtsschutz vor, kann dies im Verfahren gegen den Franchisenehmer dringlichkeitsschädlich sein
Dokument | MIR 2022, Dok. 053 |
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OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 134/21
Grenzen bei der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen - Der Umstand, dass eine Tatsache gerichtsbekannt ist, ersetzt regelmäßig nicht den entsprechenden Parteivortrag, sondern nur die Beweisbedürftigkeit
Dokument | MIR 2022, Dok. 052 |
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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.06.2022 - 6 W 30/22
Preisnachlass oder UVP - Zur Irreführung bei einer Werbung mit einer eigenen unverbindlichen Preisempfehlung
Dokument | MIR 2022, Dok. 051 |
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