IT-Rechtsnews.

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Oberlandesgericht Düsseldorf

Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen - Preisanpassungsklausel zur Änderung der Mitgliedsgebühren unwirksam

DokumentMIR 2025, Dok. 080, Rz. 1
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Tarif Bundle - Ein Handy-Verkäufer ist bei dem Angebot eines sogenannten Tarif-Bundles nicht für die Servicebedingungen des Mobilfunkbetreibers verantwortlich

DokumentMIR 2025, Dok. 079, Rz. 1
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OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 15.10.2025 - 12 U 63/25

(Online-)Coaching-Verträge und Fernunterricht - Eine individuelle Kontrolle des Lernerfolges ist nicht vereinbart, wenn der Anbieter für Fragen zur Lösung von Problemen zur Verfügung steht

Dokument MIR 2025, Dok. 078
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OLG Köln, Urteil vom 05.09.2025 - 6 W 53/25

Orthopädische Matratze - Zur einschränkenden Auslegung von § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG bei der irreführenden Werbung für Matratzen

Dokument MIR 2025, Dok. 077
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BGH, Urteil vom 11.09.2025 - I ZR 14/23

Bequemer Kauf auf Rechnung II - Die Bewerbung einer Zahlungsmodalität kann ein Angebot zur Verkaufsförderung darstellen

Dokument MIR 2025, Dok. 076
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BGH, Urteil vom 02.10.2025 - III ZR 173/24

E-Commerce Master Club - Zur Anwendung des FernUSG auf einen sogenannten Online-Coaching-Vertrag und zur Nichtigkeit eines solchen Vertrages mangels ZFU-Zulassung

Dokument MIR 2025, Dok. 075
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OLG Köln, Urteil vom 11.09.2025 - 6 U 118/24

Influencer-Reel - Jedenfalls im Rahmen bezahlter Werbepartnerschaften können Influencer Beauftragte eines Unternehmens im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG sein

Dokument MIR 2025, Dok. 074
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BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 183/24

Jacobs Krönung - Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage klar und verständlich angegeben werden

Dokument MIR 2025, Dok. 073
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Bundesgerichtshof

Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung - Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor einer Preisermäßigung muss klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden

DokumentMIR 2025, Dok. 072, Rz. 1
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BGH, Beschluss vom 11.09.2025 - I ZB 6/25

Testarossa - Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht des Anmelders hinsichtlich Drittinteressen erforderlich

Dokument MIR 2025, Dok. 071
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