IT-Rechtsnews.

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BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22

Rechtsmittelschrift via beA an unzuständiges Gericht - Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Übertragung der Anfertigung eines Berufungseinlegungsschriftsatzes an Büropersonal

Dokument MIR 2023, Dok. 040
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Oberlandesgericht Hamm

Perspektive Luftraum - Drohnenaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt

DokumentMIR 2023, Dok. 039, Rz. 1
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Bundesgerichtshof

Anforderungen an ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google - Relevante und hinreichende Nachweise erforderlich

DokumentMIR 2023, Dok. 038, Rz. 1
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BGH, Versaumnisurteil vom 09.02.2023 - I ZR 61/22

Kosten für Abschlussschreiben III - Den Verfügungsschuldner trifft nach Ablauf der Wartefrist eine Aufklärungspflicht über den Entschluss Widerspruch zu erheben

Dokument MIR 2023, Dok. 037
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BGH, Urteil vom 20.04.2023 - I ZR 113/22

Reservierungsgebühr - Zur AGB-rechtlichen Kontrolle eines, zu einem Immobilienmaklervertrag als Nebenabrede abgeschlossenen, sogenannten Reservierungsvertrags (hier unwirksam)

Dokument MIR 2023, Dok. 036
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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.03.2023 - 17 W 8/23

Nur private Kontaktpflege - (Kein) Verfügungsgrund bei Sperrung eines privaten Social-Media-Kontos

Dokument MIR 2023, Dok. 035
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Bundesgerichtshof

Endgerätewahlfreiheit - Eine AGB-Klausel im Rahmen eines Mobilfunkvertrags, die die Nutzung des Internetzugangs auf mobile Entgeräte beschränkt, ist unwirksam

DokumentMIR 2023, Dok. 034, Rz. 1
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BGH, Beschluss vom 11.04.2023 - I ZB 55/22

Neun Zehntel - Zur Bemessung des Gegenstandswerts im Markenlöschungsstreit, wenn nur der weit überwiegende Teil der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist

Dokument MIR 2023, Dok. 033
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BGH, Urteil vom 12.01.2023 - I ZR 49/22

Unterwerfung durch PDF - Die Übersendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als PDF-Datei per E-Mail genügt, genügt nicht, genügt, genügt nicht...

Dokument MIR 2023, Dok. 032
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Oberlandesgericht Düsseldorf

Ach Du dickes Ei! - Die Werbung mit der Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" für Eierlikörprodukte verletzt nicht Verpoorten-Marke "Eieiei"

DokumentMIR 2023, Dok. 031, Rz. 1
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